Yogastudio HerzKlang, Stand 01.2026
1. Verträge/Laufzeit/Kündigung
Die Rechte zur Nutzung der Anlagen aus diesem Vertrag sind personengebunden und nicht an andere Personen übertragbar.
Die vertragliche Anmeldung eines Minderjährigen erfordert aus rechtlichen Gründen die Unterschriften eines Erziehungsberechtigten.
Die Erstlaufzeit eines Vertrages entspricht diesen Vertragsbestimmungen und beginnt am Tage des Vertragsabschlusses.
Der Vertrag verlängert sich nach der Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit. Nach Ablauf der Erstlaufzeit kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform, das heißt, sie kann schriftlich per Brief oder per E-Mail oder über den Kündigungsbutton auf unserer Website erfolgen.
Der Eingang der Kündigung wird von uns unverzüglich bestätigt.
2. Nutzungsvereinbarung/Öffnungszeiten
Der Teilnehmer ist berechtigt, die Angebote des Yogastudios zu den offiziellen Öffnungszeiten zu benutzen. Diese werden durch Aushang bekannt gegeben. Soweit nichts Gegenteiliges im Aushang bekannt gegeben wird, bleibt das Studio an den gesetzlichen Feiertagen geschlossen.
Das Yogastudio macht in den Sommermonaten Betriebsurlaub für die Dauer von maximal 14 Tagen.
3. Zahlungsweise
Der Abo-Mitgliedsbeitrag ist für Barzahler innerhalb der ersten 10 Tage des laufenden Monats zu entrichten. Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren wird wahlweise zum 1. oder 15. des laufenden Monats abgebucht. Das Mitglied kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Bei nicht fristgerechter Zahlung behalten wir uns vor, Mahnkosten für die entstandenen Aufwände zu berechnen. Im Falle einer unberechtigten Rücklastschrift können wir die uns von der Bank in Rechnung gestellten Kosten an dich weitergeben.
Nach erfolgloser erster Mahnung sind wir bis zum Ausgleich des Rückstands berechtigt, die Teilnahme an weiteren Kursen zu untersagen.
Bei einem Zahlungsrückstand von mindestens drei Monatsbeiträgen sind wir zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung berechtigt. In diesem Fall werden die bis zur Kündigung fälligen Beiträge sofort zur Zahlung fällig.
4. Bankverbindung
Für den Bankeinzug bzw. Überweisung (Dauerauftrag) gilt das folgende Geschäftskonto:
Kontoinhaber: Petra Appel
Bank: Sparkasse Altmark-West
IBAN: DE77 8105 5555 0200 0379 35
BIC: NOLADE21SAW
5. Vertragsaussetzung
Kann ein Mitglied vorübergehend, z.B. durch das Eintreten besonderer Härten (Krankheit) oder fest geplanter Auszeit (Urlaub), das Angebot des Yogastudios nicht nutzen, so kann der Vertrag in beidseitigem Einvernehmen für einen begrenzten Zeitraum, min. für 1 vollen Monat, max. für 3 volle aufeinanderfolgende Monate, ausgesetzt werden. Eine rückwirkende Vertragsaussetzung ist nicht möglich. Im Falle einer solchen Vereinbarung verlängert sich die Laufzeit des Vertrages um den zahlaktiven Zeitraum, in welchem er geruht hat. Dies gilt auch bei einem zuvor festgelegtem Ende.
Eine evtl. Nichtnutzung der Anlage durch das Mitglied wegen z.B. sehr kurzfristig geplantem Urlaub oder kurzzeitiger Erkrankungen kann nicht berücksichtigt werden. Insofern besteht die Möglichkeit einer Vertragsaussetzung in solchen Fällen nicht.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus einem berechtigten Grund bleibt hiervon unberührt.
6. Haftung
Eine Haftung des Yogastudios für leichte Fahrlässigkeit bei Sachschäden und für den Verlust von mitgebrachten Gegenständen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden entsteht durch eine Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Betreiberin oder ihrer Mitarbeiter. Für Personenschäden haften wir unbeschränkt. Du bist selbst dafür verantwortlich, deine Wertgegenstände sicher aufzubewahren.
Das Mitglied ist verpflichtet, die Einrichtung des Yogastudios pfleglich zu behandeln und etwaige Beschädigungen unverzüglich mitzuteilen.
Das Mitglied hat grundsätzlich den Anweisungen der Inhaberin Folge zu leisten. Bei Verstößen unabhängig der Schwere kann das Mitglied abgemahnt werden. Im Wiederholungsfall ist die Inhaberin zur fristlosen Kündigung des Mitgliedschaftsvertrages berechtigt. Das Mitglied kann darüber hinaus von der Inhaberin zu Schadensersatzansprüchen herangezogen werden.
7. Datenschutzerklärung nach DSGVO
Das Yogastudio erhebt neben den notwendigen Adress- und Kontodaten auf Wunsch weitere Daten über die Mitglieder. Diese Daten beziehen sich ausschließlich auf den Gesundheitszustand des Mitgliedes. Die Betreiberin des Yogastudios gibt keine Daten an Dritte weiter und nutzt die Informationen lediglich intern zur Absicherung bei vorhandenen körperlichen Vorschäden. Aufgenommene Angaben werden bei Ende eines Vertrages vernichtet. Weitere Informationen dazu auf der Homepage unter Datenschutz.
8. Ergänzende Vereinbarungen/Sonstiges
Bei Betriebsaufgabe oder Schließung des Yogastudios endet dieser Vertrag und entbindet beide Parteien ihrer vertraglichen Verpflichtungen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Rauchen im gesamten Bereich des Studios untersagt ist. Direkt vor dem Eingangsbereich ist das Rauchen und Wegwerfen von Zigarettenkippen unerwünscht.
Das Verzehren von Speisen und Getränken auf den Yogaflächen ist aus hygienischen Gründen untersagt.
Angetrunkenen Personen wird der Zutritt zum Yogastudio grundsätzlich untersagt.
Hat das Mitglied Zweifel an seiner Sportgesundheit, so sollte es vor Trainingsbeginn einen Arzt konsultieren.
9. Erfüllungsort
Erfüllungsort für beide Parteien ist der Sitz des Yogastudios HerzKlang.
